Ihr Weg zur Kur ...

Belegung und Beratung

Belegung Die Insel
Iris Hiller
Tel.: 0511 99045-18

Belegung Haus am Deich
Sabine Buchmüller
Tel.: 0511 99045-15

Regina Tschritter
Tel.: 0511 99045-14

Die Voraussetzungen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§24 SGB V) haben Anspruch auf eine stationäre Vorsorgemaßnahme grundsätzlich alle berufstätigen und nicht berufstätigen Frauen in Familienverantwortung, wenn die Ärztin/der Arzt

  • die medizinische Notwendigkeit attestiert
  • Frauen, die in aktueller Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeverantwortung stehen für
    • ... leibliche Kinder/ Stiefkinder
    • ... Adoptivkinder/Pflegekinder
    • ... Enkelkinder (bei überwiegender Erziehungsverantwortung der Großeltern)
    • ... pflegebedürftige Angehörige  (§ 23)
  • Kinder können aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen an der stationären Vorsorgemaßnahme teilnehmen (Kostenträger ist ebenfalls die Krankenkasse), in der Regel bis zu einem Alter von 12 Jahren, in Ausnahmefällen auch bis zu 14 Jahren. 
Hinweis: Der Kostenträger für eine Vorsorgemaßnahme ist Ihre Krankenkasse. Bewilligte Rehabilitationsmaßnahmen über die Rentenversicherung können in unseren Kliniken nicht durchgeführt werden

Wünschen Sie weitere Informationen?
Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung?
Dann rufen Sie uns einfach an oder wenden sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Hilfestellungen auf Ihrem Weg zur Kur

Wann brauche ich eine Kur?

Durch die veränderten Lebensbedingungen der Frauen mit Mehrfachbelastungen können schnell ernsthafte Erkrankungen entstehen. Schon bevor Mehrfach- und Überbelastung zu ernsthaften physischen wie psychischen Erkrankungen führt, ist eine stationäre Maßnahme angezeigt. Sie dient als Vorsorgemaßnahme der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit.

Wer kann eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur beantragen?

Grundsätzlich alle Frauen, die Kinder erziehen. Und wenn Ihre Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorgemaßnahme attestiert hat.

Wie stelle ich den Antrag?

In einer der Beratungs- und Vermittlungsstellen bei den Diakonischen Werken/Wohlfahrtsverbänden können Sie sich in einem persönlichen Gespräch über alle Möglichkeiten einer Kur informieren.

Das für eine Kur notwendige Attestformular für Ihren Antrag, das Selbstauskunftsformular für Sie und Ihr Kind sowie weitere Formulare können Sie hier als pdf.Datei herunter laden.

Bei den Beratungs- und Vermittlungsstellen hilft man Ihnen gern bei allen anfallenden Formalitäten, beim Ausfüllen des Antrags, bei der Genehmigung der Kur durch die Krankenkasse sowie bei der Wahl der für Sie geeigneten Klinik. Die BeraterInnen kümmern sich nach der Genehmigung auch um Ihre Anmeldung.

Was macht meine Ärztin/mein Arzt?

Mit den Attestformularen aus Ihrer Beratungs- und Vermittlungsstelle gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation und auch die momentanen Lebensumstände. Wenn Sie eine Kurempfehlung erhalten, lassen Sie sich Ihre Krankheit  und gegebenenfalls auch die Ihres Kindes gleich schriftlich attestieren und möglichst genau beschreiben. Mit diesem Attest gehen Sie dann wieder in die Beratungs- und Vermittlungsstelle.

Wer entscheidet über den Kurantrag?

Durch das Gespräch mit der Beratungs- und Vermittlungsstelle gehen Sie gut vorbereitet zu Ihrer Krankenkasse. Über Ihren Antrag entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Sollte der Kurantrag nicht genehmigt werden, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Auch dabei hilft Ihnen Ihre Beraterin.

Was kostet eine Mutter-Kind- oder Mütter-Kur?

Die Krankenkassen tragen die Kosten der Kur ganz oder teilweise

  • als medizinische Vorsorgemaßnahme (§ 24 SGB V) für Frauen/Mütter/Kinder
  • Beihilfe und private Krankenkassen: Unsere Kliniken sind als Sanatorium anerkannt und somit beihilfefähig
  • Laut § 61 SGB V zahlen Sie die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Ihre Kinder sind zuzahlungsfrei. Sollte Ihnen auch die Zuzahlung nicht möglich sein, so wenden Sie sich an Ihre Beraterin. Je nach Ihrer finanziellen Situation können wir Sie gegebenenfalls mit Spendengeldern unterstützen.

 


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